Rechtsprechung
RG, 26.09.1925 - I. 166/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Pflichten hat die Bahn bei der Gestellung von Eisenbahnwagen für die Verladung von Möbelwagen? Welche Pflichten hat der Versender bei einer solchen Verladung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eisenbahnfracht; Verschulden der Bahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 335
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher …
So hat bereits das Reichsgericht ausgesprochen (RGZ 111, 335), daß die Eisenbahn, auch wenn der Absender zu beladen hat, ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verschulden trifft, wenn sie einen für das Beladen des ihr nach Art und Umfang bekannten Gutes ungeeigneten Waggon zur Verfügung stellt und deshalb während des Transports ein Schaden an dem Gut entsteht. - BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
Beförderung auf offenem Güterwagen
Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 111, 335 [336]; ebenso RGZ 34, 42 [45]; 155, 195; RG VAE 37, 384) bejaht die Revision diese Frage, da bei der Beförderung des Schaustellerwagens in einem geschlossenen Wagen die Funken, um in das Innere des den Schaustellerwagen befördernden Güterwagens zu gelangen, zunächst erst durch die Spalten oder Ritzen des gedeckten Güterwagens hätten dringen müssen; die im Innern des Schaustellerwagens befindlichen Gegenstände wären also doppelt geschützt gewesen, einmal durch Dach und Wände des Güterwagens, sodann durch Dach und Wände des Schaustellerwagens.